Das habe ich beim ADAC gefunden da weiß man ja ungefähr was sowas kostet.
Verzollung
Am einfachsten ist es, eine Spedition mit der Abwicklung der Zollformalitäten zu beauftragen. Wer sich den Vorgang selbst zutraut und die Mühe nicht scheut, sollte zunächst im voraus im Internet unter
http://www.zoll.de ,"Zoll interaktiv", die sog. Internetzollanmeldung aufrufen und, wie dort genau beschrieben, online eine "Auftragsnummer" beantragen. Danach kann das Formular augedruckt und mit den übrigen erforderlichen Papieren beim zuständigen Hafenzollamt vorgelegt werden. Das richtige Ausfüllen des Formulares ist für Laien schwierig, die Zollämter sind oft nur widerwillig dabei behilflich.
Der Zoll beträgt EU-einheitlich
- 10 Prozent für Personenkraftwagen,
- 8 Prozent für Motorräder mit einem Hubraum bis 250 ccm und
- 6 Prozent für Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 250 ccm.
Hinzu kommen in Deutschland 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.
Beispiel: Kaufpreis laut Kaufvertrag: 35.000 US $. Der deutsche Zoll rechnet den Betrag zum jeweiligen Tageskurs in €.
US-Kaufpreis in € 24.000 €
Fracht bis dt. Hafen etwa 767 €
24.767 €
davon 10% Zoll 2.477 €
27.244 €
davon 19 % Einfuhrumsatzsteuer 5.177 €
Gesamtbetrag 32.421 €
Über den Daumen gepeilt betragen die gesamten Einfuhrabgaben (Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer) immer gut 1/3 des Nettopreises .
Als Nachweis der abgeschlossenen Verzollung stellt das Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die extrem wichtig für die spätere Zulassung ist.
ZulassungDie bisher erforderliche "Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister" des Kraftfahrtbundesamtes, die so genannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung", wird nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung FZV seit 01.03.2007 nicht mehr verlangt.
TÜVVor der Zulassungsstelle müssen Sie die technische Prüfstelle (TÜV ) aufsuchen, um dort die Einzelabnahme nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) machen zu lassen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und erkundigen Sie sich genau, welche Papiere Sie mitbringen sollen. Seit 1991 ist in Deutschland eine Leuchtweitenregulierung (= Scheinwerfer-Höhenverstellung) vorgeschrieben. Sie ist bei US-Fahrzeugen und bei europäischen Modellen, die für den amerikanischen Markt bestimmt waren, so gut wie nie vorhanden. Ausnahmegenehmigungen sind routinemäßig für ca 60 bis 100 € erhältlich.
DatenblattSchwieriger ist es, festzustellen, ob für das Fahrzeug bereits ein deutsches Datenblatt vorhanden ist. Dieses ist sicher der Fall, wenn das exakt gleiche Modell schon mindestens einmal in Deutschland zugelassen wurde. Bei allen in Europa gängigen Fahrzeugen dürfte es also keine Schwierigkeiten geben.
Wenn für Ihr Fahrzeug (Baujahr vor 2000) kein Datenblatt bei den TÜVs der Umgebung vorliegt, schicken Sie eine Kopie des Title an den
TÜV Augsburg, InternationaleGutachten
Tel. 0821 / 5904 161 - Fax 0821 / 5904 159
und fragen nach, ob das Papier dort vorhanden ist. Wenn ja, erhalten Sie es gegen eine Gebühr von 88 €, wenn nein, ist es aller Voraussicht nach auch sonst nirgendwo in Deutschland erhältlich. Das amerikanische Datenblatt (data sheet) ist nicht verpflichtend für die Entscheidungen des deutschen TÜV, bei der Feststellung der Daten jedoch erfahrungsgemäß hilfreich und kostensparend.
Zumindest geringfügige Änderungen, wie der Austausch der Frontscheinwerfer, dürften bei jedem US-Fahrzeug erforderlich sein. Versuchen Sie vorab, anhand genauer Angaben zum Fahrzeugtyp, bei Ihrer Prüfstelle zu ergründen was dort erwartet wird.
AbgasgutachtenDie deutschen Abgasvorschriften stellen für die meisten US-Modelle keine unüberwindliche Hürde dar, führen aber fast immer zu einer ungünstigen steuerlichen Einstufung. Das Abgasgutachten sollte möglichst bereits vorhanden sein (siehe Datenblatt). Ist es das nicht, kann es ebenfalls beim TÜV Augsburg für 140 € angefordert werden oder aber die Abgaswerte müßten neu gemessen werden. Die Kosten dafür werden nach Zeitaufwand berechnet.
ZulassungsbehördeUm die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher: Fahrzeugbrief) und die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher: Kfz-Schein) zu bekommen, brauchen Sie folgende Papiere:
* Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
* Title oder Certificate of Origin
* Amerikanische Kennzeichen (nicht bei Neuwagen die
per Autotransporter zum amerikanischen Hafen
gebracht wurden).
* evtl. Datenblatt des Herstellers
* Originalkaufrechnung
* TÜV-Gutachten
* Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
* Pass oder Personalausweis
Ich würde mal meinen wenn man alle weiteren Aufwendungen dazu rechnet ist man unter
dem Strich bei etwas mehr wie der US Kaufpreis in €